Glossar

Die Fach­be­griffe rund um die Haus­ver­wal­tung einfach erklärt

A

  • Abschrei­bung

    Abschrei­bung bezeichnet die Wert­min­de­rung eines Vermö­gens­ge­gen­standes im Verlauf der Zeit aufgrund von Nutzung, Abnut­zung oder Alte­rung.

B

  • Berichts­wesen

    In der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung bezieht sich das Berichts­wesen auf die Erstel­lung und Über­mitt­lung von Berichten, die Infor­ma­tionen über den Zustand und die Entwick­lung von Immo­bi­lien liefern. Es umfasst Berichte über verschie­dene Aspekte wie Vermie­­tungs- und Miet­zah­lungen, Wartungs- und Repa­ra­tur­ar­beiten, Betriebs­kos­ten­ab­rech­nungen, Ener­gie­ver­brauch, Budget­pla­nung und -über­wa­chung, Mieter­zu­frie­den­heit und vieles mehr.

    Diese Berichte werden in der Regel von der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung erstellt und an den Eigen­tümer oder Investor weiter­ge­leitet. Das Berichts­wesen ist ein wich­tiger Bestand­teil des Immo­bi­li­en­ma­nage­ments, da es dem Eigen­tümer oder Investor eine klare Sicht auf den Zustand und die Renta­bi­lität seiner Inves­ti­tion gibt und es ihm ermög­licht, fundierte Entschei­dungen zu treffen.

  • Betriebs­kosten

    Betriebs­kosten sind Teil der Bewirt­schaf­tungs­kosten einer Immo­bilie und stellen finan­zi­elle Aufwen­dungen dar, die für den Eigen­tümer als Belas­tungen im Zusam­men­hang mit einem Grund­stück entstehen. Sie umfassen verschie­dene Ausgaben, die regel­mäßig anfallen, um den Betrieb und die Instand­hal­tung der Immo­bilie zu gewähr­leisten.

    Typi­scher­weise beinhalten Betriebs­kosten Ausgaben wie Grund­steuern, Versi­che­rungs­prä­mien, Gebäu­de­ver­si­che­rungen, Wasser­ver­brauch, Abwas­ser­kosten, Kosten für die Müll­ent­sor­gung, Heiz­kosten, Strom­kosten für gemein­schaft­liche Bereiche, Aufzugs­war­tung, Garten­pflege, Reini­gungs­dienste und Verwal­tungs­kosten.

    Die genaue Auftei­lung der Betriebs­kosten kann je nach Immo­bi­li­entyp und Vertrag zwischen Eigen­tümer und Mieter vari­ieren. In der Regel werden die Betriebs­kosten jedoch auf die Mieter umge­legt und als Neben­kosten zusätz­lich zur Miete erhoben. Dies geschieht in der Regel auf Basis einer Voraus­zah­lung, die jähr­lich oder quar­tals­weise abge­rechnet wird.

    Betriebs­kosten sind daher ein wich­tiger Aspekt bei der Kosten­kal­ku­la­tion für Eigen­tümer von Immo­bi­lien und tragen zur finan­zi­ellen Deckung der laufenden Ausgaben und zur Wert­erhal­tung der Immo­bilie bei.

  • Bewirt­schaf­tung

    Die Bewirt­schaf­tung einer Immo­bilie umfasst alle Maßnahmen und Akti­vi­täten, die erfor­der­lich sind, um die Immo­bilie effi­zient und wirt­schaft­lich zu verwalten, instand zu halten und zu nutzen. Es handelt sich um einen umfas­senden Prozess, der verschie­dene Aspekte der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung abdeckt.

    Zu den Aufgaben der Bewirt­schaf­tung einer Immo­bilie gehören unter anderem:

    1. Vermie­tung und Vertrags­ma­nage­ment: Die Verwal­tung des Miet­ver­hält­nisses, einschließ­lich des Abschlusses von Miet­ver­trägen, der Über­wa­chung der Miet­zah­lungen und der Kommu­ni­ka­tion mit den Mietern.
    2. Finanz- und Buch­hal­tungs­auf­gaben: Die Abwick­lung der finan­zi­ellen Aspekte der Immo­bilie, einschließ­lich der Budge­tie­rung, Buch­füh­rung, Abrech­nung von Miet­zah­lungen, Zahlung von Rech­nungen und Verwal­tung von Bank­konten.
    3. Instand­hal­tung und Repa­ra­turen: Die Orga­ni­sa­tion und Über­wa­chung von Wartungs­ar­beiten, Repa­ra­turen und Reno­vie­rungen, um den ordnungs­ge­mäßen Zustand der Immo­bilie zu gewähr­leisten und poten­zi­elle Schäden zu verhin­dern.
    4. Verwal­tung von Gemein­schafts­ein­rich­tungen: Sofern die Immo­bilie Gemein­schafts­ein­rich­tungen wie z. B. Aufzüge, Schwimm­bäder oder Grün­flä­chen umfasst, umfasst die Bewirt­schaf­tung auch deren Verwal­tung, Instand­hal­tung und Reini­gung.
    5. Verwal­tung von Versi­che­rungen: Die Orga­ni­sa­tion und Verwal­tung von Versi­che­rungen für die Immo­bilie, einschließ­lich Gebäu­de­ver­si­che­rungen, Haft­pflicht­ver­si­che­rungen und anderen rele­vanten Policen.
    6. Kommu­ni­ka­tion mit den Eigen­tü­mern: Die regel­mä­ßige Kommu­ni­ka­tion und Bericht­erstat­tung an die Eigen­tümer der Immo­bilie, um sie über den Zustand, die finan­zi­elle Perfor­mance und andere rele­vante Infor­ma­tionen zu infor­mieren.

    Die Bewirt­schaf­tung einer Immo­bilie zielt darauf ab, den Wert der Immo­bilie zu erhalten, eine ange­mes­sene Rendite für den Eigen­tümer zu erzielen und den Komfort und die Zufrie­den­heit der Mieter zu gewähr­leisten. Dies erfor­dert eine effek­tive Orga­ni­sa­tion, Koor­di­na­tion und Über­wa­chung aller rele­vanten Aufgaben und Prozesse im Zusam­men­hang mit der Immo­bilie.

  • Buch­hal­tung (Haus­ver­wal­tung)

    Die Buch­hal­tung in der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung von Haus- und WEG-Verwal­­tung bezieht sich auf die syste­ma­ti­sche Erfas­sung, Orga­ni­sa­tion und Verwal­tung finan­zi­eller Infor­ma­tionen und Trans­ak­tionen im Zusam­men­hang mit den verwal­teten Immo­bi­lien.

    Sie umfasst die Buch­füh­rung, Konten­füh­rung, Budge­tie­rung, Abrech­nung von Miet­zah­lungen und Neben­kosten, sowie die Finanz­be­richt­erstat­tung. Ziel ist es, eine ordnungs­ge­mäße Verwal­tung der finan­zi­ellen Ressourcen sicher­zu­stellen, Trans­pa­renz zu gewähr­leisten und eine effek­tive Entschei­dungs­fin­dung zu ermög­li­chen.

  • Budge­tie­rung

    Die Budge­tie­rung in der Haus- und WEG-Verwal­­tung bezieht sich auf den Prozess der Planung und Fest­le­gung finan­zi­eller Ziele und Ressourcen für die Verwal­tung von Immo­bi­lien. Sie beinhaltet die Schät­zung und Zuwei­sung von Einnahmen und Ausgaben, um einen finan­zi­ellen Leit­faden für die Immo­bi­li­en­ver­wal­tung zu erstellen. Das Budget dient als Refe­renz zur Kontrolle der finan­zi­ellen Akti­vi­täten, zur Prio­ri­sie­rung von Ausgaben und zur Über­wa­chung der finan­zi­ellen Perfor­mance.

D

  • Domus Soft­ware (Immo­bi­li­en­ver­wal­tungs­soft­ware)

    Die Domus Soft­ware Home­case ist eine Immo­bi­li­en­ver­wal­tungs­soft­ware, die entwi­ckelt wurde, um Immo­bi­li­en­un­ter­nehmen bei der effi­zi­enten Verwal­tung ihrer Immo­bi­li­en­be­stände zu unter­stützen. Sie bietet Funk­tionen wie Buch­hal­tung, Miet- und Eigen­tums­ver­wal­tung, Vertrags­ma­nage­ment, Doku­men­ten­ver­wal­tung, Kommu­ni­ka­tion mit Mietern und Eigen­tü­mern, Instand­hal­tungs­ver­fol­gung und Bericht­erstat­tung.

    Sie auto­ma­ti­siert und verein­facht viele Verwal­tungs­auf­gaben, um Zeit zu sparen, die Genau­ig­keit zu verbes­sern und die Renta­bi­lität von Immo­bi­li­en­in­ves­ti­tionen zu stei­gern.

  • DSGVO-konform

    DSGVO-konform im Bezug auf Immo­bi­li­en­ver­wal­tung bedeutet, dass die Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten im Einklang mit den Bestim­mungen der Daten­­­schutz-Grun­d­­ver­­or­d­­nung (DSGVO) erfolgt.

    Immo­bi­li­en­ver­wal­tungs­un­ter­nehmen müssen sicher­stellen, dass sie die Daten­schutz­prin­zi­pien der DSGVO einhalten, wie z. B. die recht­mä­ßige Verar­bei­tung perso­nen­be­zo­gener Daten, die Gewähr­leis­tung der Daten­si­cher­heit, die Einho­lung von Einwil­li­gungen, die Trans­pa­renz über die Verar­bei­tungs­zwecke und die Rechte der betrof­fenen Personen.

    DSGVO-konforme Immo­bi­li­en­ver­wal­tung zielt darauf ab, perso­nen­be­zo­gene Daten ange­messen zu schützen und die Privat­sphäre der Mieter, Eigen­tümer und anderer Betrof­fener zu wahren.

E

  • Eigen­­tümer-Mieter-Portal

    Ein Eigen­­tümer-Mieter-Portal (Home­case) in der Haus- und WEG-Verwal­­tung ist eine Online-Plat­t­­form oder ein digi­tales System, das den Eigen­tü­mern und Mietern einer Immo­bilie einen Zugang zu rele­vanten Infor­ma­tionen und Funk­tionen bietet. Es dient als zentrale Kommu­­ni­­ka­­tions- und Infor­ma­ti­ons­platt­form zwischen der Verwal­tung und den Eigentümern/Mietern.

    Über das Eigen­­tümer-Mieter-Portal können Eigen­tümer und Mieter beispiels­weise folgende Funk­tionen nutzen:

    1. Zugriff auf Doku­mente und Infor­ma­tionen: Eigen­tümer und Mieter können wich­tige Doku­mente wie Teilungs­er­klä­rungen, Proto­kolle von Eigen­tü­mer­ver­samm­lungen, Haus­ord­nungen, Miet­ver­träge und andere rele­vante Unter­lagen einsehen und herun­ter­laden.
    2. Kommu­ni­ka­tion: Das Portal ermög­licht den Austausch von Nach­richten und Mittei­lungen zwischen der Verwal­tung, den Eigen­tü­mern und Mietern. Fragen, Anliegen oder Repa­ra­tur­an­fragen können über das Portal kommu­ni­ziert werden.
    3. Vertrags­ver­wal­tung: Eigen­tümer und Mieter können ihre Verträge und Verein­ba­rungen einsehen, Ände­rungen melden und Vertrags­lauf­zeiten über­wa­chen.
    4. Abrech­nungen und Zahlungen: Das Portal bietet einen Über­blick über Zahlungen, Neben­kos­ten­ab­rech­nungen und even­tuell anste­hende Fällig­keiten. Eigen­tümer und Mieter können Rech­nungen einsehen und Zahlungen online tätigen.
    5. Termin­ver­wal­tung: Infor­ma­tionen zu Terminen wie Eigen­tü­mer­ver­samm­lungen, Wartungs­ar­beiten oder anderen rele­vanten Ereig­nissen können im Portal einge­sehen werden.

    Home­case erleich­tert die Verwal­tung und den Infor­ma­ti­ons­fluss zwischen der Haus- oder WEG-Verwal­­tung und den Eigentümern/Mietern. Es bietet Trans­pa­renz, Zugäng­lich­keit und effi­zi­ente Kommu­ni­ka­tion, um den Verwal­tungs­pro­zess zu opti­mieren und die Zufrie­den­heit der Eigen­tümer und Mieter zu erhöhen.

  • Eigen­tü­mer­ma­nage­ment

    Eigen­tü­mer­ma­nage­ment bezieht sich auf die Verwal­tung und Betreuung von Eigen­tü­mern in der Immo­bi­li­en­branche. Es umfasst verschie­dene Aufgaben und Verant­wort­lich­keiten, die darauf abzielen, eine effek­tive Kommu­ni­ka­tion, Zusam­men­ar­beit und Zufrie­den­heit der Eigen­tümer sicher­zu­stellen.

    Im Eigen­tü­mer­ma­nage­ment können folgende Tätig­keiten enthalten sein:

    1. Kommu­ni­ka­tion: Das Eigen­tü­mer­ma­nage­ment beinhaltet die regel­mä­ßige Kommu­ni­ka­tion mit den Eigen­tü­mern, um sie über wich­tige Ange­le­gen­heiten, Akti­vi­täten oder Verän­de­rungen in Bezug auf ihre Immo­bi­lien zu infor­mieren. Dies kann schrift­lich, per E-Mail, über Eigen­­tümer-Mieter-Portale oder persön­lich erfolgen.
    2. Vertrags­ma­nage­ment: Das Manage­ment der Eigen­tümer umfasst die Verwal­tung von Verträgen, Verein­ba­rungen und Doku­menten, die die Rechte und Pflichten der Eigen­tümer regeln. Dazu gehören beispiels­weise Miet­ver­träge, Teilungs­er­klä­rungen, Nutzungs­ver­ein­ba­rungen oder Service­ver­träge.
    3. Finanz­ma­nage­ment: Das Eigen­tü­mer­ma­nage­ment beinhaltet auch die Verwal­tung finan­zi­eller Aspekte, wie z. B. die Abrech­nung von Miet­ein­nahmen, Neben­kos­ten­ab­rech­nungen, Budge­tie­rung, Buch­hal­tung und die Kommu­ni­ka­tion von Zahlungs­an­for­de­rungen oder Abrech­nungen an die Eigen­tümer.
    4. Konflikt­lö­sung: Das Eigen­tü­mer­ma­nage­ment kann bei Konflikten oder Meinungs­ver­schie­den­heiten zwischen Eigen­tü­mern vermit­telnd tätig werden. Es unter­stützt bei der Lösung von Strei­tig­keiten und fördert ein harmo­ni­sches Mitein­ander inner­halb der Immo­bi­li­en­ge­mein­schaft.
    5. Einhal­tung recht­li­cher und behörd­li­cher Vorschriften: Das Eigen­tü­mer­ma­nage­ment stellt sicher, dass alle rele­vanten recht­li­chen und behörd­li­chen Vorschriften einge­halten werden, wie z. B. in Bezug auf Miet­recht, Daten­schutz, Sicher­heit oder Bauvor­schriften.

    Das Eigen­tü­mer­ma­nage­ment zielt darauf ab, die Inter­essen der Eigen­tümer zu vertreten, einen reibungs­losen Verwal­tungs­ab­lauf zu gewähr­leisten und eine posi­tive Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft aufzu­bauen. Es trägt zur Wert­erhal­tung der Immo­bi­lien bei und unter­stützt die lang­fris­tige Zufrie­den­heit und Bindung der Eigen­tümer an ihre Immo­bi­lien.

  • Eigen­tü­mer­ver­samm­lung

    Eine Eigen­tü­mer­ver­samm­lung ist eine Veran­stal­tung, bei der alle Eigen­tümer einer Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) oder einer gemein­schaft­li­chen Immo­bilie zusam­men­kommen, um wich­tige Ange­le­gen­heiten zu bespre­chen und Entschei­dungen zu treffen. Sie dient als demo­kra­ti­sches Gremium, in dem die Eigen­tümer über Belange der gemein­schaft­li­chen Immo­bilie disku­tieren, Beschlüsse fassen und Infor­ma­tionen austau­schen können.

    Während einer Eigen­tü­mer­ver­samm­lung können verschie­dene Themen behan­delt werden, wie beispiels­weise:

    1. Wich­tige Entschei­dungen: Die Eigen­tümer haben die Möglich­keit, über grund­le­gende Fragen und Entschei­dungen zu entscheiden, z.B. über Instand­hal­tungs­maß­nahmen, Reno­vie­rungen, bauliche Verän­de­rungen oder die Wahl eines Verwal­ters.
    2. Finan­zi­elle Ange­le­gen­heiten: Die Versamm­lung behan­delt auch finan­zi­elle Aspekte, wie die Geneh­mi­gung des Haus­halts­plans, die Fest­le­gung der gemein­schaft­li­chen Kosten­ver­tei­lung oder die Abrech­nung von Ausgaben.
    3. Gemein­schaft­liche Rege­lungen: Es können Rege­lungen und Verein­ba­rungen disku­tiert und beschlossen werden, z.B. Haus­ord­nungen, Tier­hal­tung, Nutzung der Gemein­schafts­flä­chen oder Park­platz­re­ge­lungen.
    4. Infor­ma­tion und Austausch: Die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung dient auch dem Infor­ma­ti­ons­aus­tausch und der Kommu­ni­ka­tion zwischen den Eigen­tü­mern und der Verwal­tung. Aktu­elle Themen, Probleme oder Fragen können bespro­chen werden.

    Die Einbe­ru­fung einer Eigen­tü­mer­ver­samm­lung erfolgt in der Regel durch die Verwal­tung oder auf Antrag eines Eigen­tü­mers. Die Versamm­lung kann je nach Größe und Bedeu­tung der Gemein­schaft regel­mäßig oder außer­or­dent­lich statt­finden. Entschei­dungen werden oft per Mehr­heits­be­schluss getroffen, wobei das Stimm­recht der Eigen­tümer entspre­chend ihrem Mitei­gen­tums­an­teil gewichtet wird.

    Die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung ist ein wich­tiges Instru­ment für die gemein­schaft­liche Entschei­dungs­fin­dung und die demo­kra­ti­sche Mitbe­stim­mung in einer WEG oder einer gemein­schaft­li­chen Immo­bilie.

  • Eigen­tums­ver­wal­tung

    Die Eigen­tums­ver­wal­tung bezieht sich auf die Verwal­tung und Betreuung von Immo­bi­lien im Auftrag von Eigen­tü­mern. Sie umfasst eine Viel­zahl von Aufgaben und Verant­wort­lich­keiten, die darauf abzielen, den Wert und die Renta­bi­lität der Immo­bi­lien zu erhalten und zu maxi­mieren.

    Die Aufgaben der Eigen­tums­ver­wal­tung können je nach Art der Immo­bilie und den indi­vi­du­ellen Verein­ba­rungen mit den Eigen­tü­mern vari­ieren. Im Allge­meinen umfasst die Eigen­tums­ver­wal­tung jedoch folgende Tätig­keiten:

    1. Vermie­tung und Mieter­ma­nage­ment: Die Eigen­tums­ver­wal­tung kümmert sich um die Vermie­tung der Immo­bilie, einschließ­lich der Bewer­bung von Miet­in­ter­es­senten, der Durch­füh­rung von Besich­ti­gungen, der Erstel­lung von Miet­ver­trägen und der Verwal­tung der Mieter­be­zie­hungen. Dazu gehören auch die Miet­ein­gangs­über­wa­chung, die Bear­bei­tung von Mängel­mel­dungen und die Abwick­lung von Mieter­wech­seln.
    2. Finanz­ma­nage­ment: Die Verwal­tung der finan­zi­ellen Aspekte umfasst die Erhe­bung von Miet­zah­lungen, die Abrech­nung von Neben­kosten, die Buch­hal­tung und das Reporting der finan­zi­ellen Trans­ak­tionen, die Budget­er­stel­lung und -über­wa­chung sowie die Erstel­lung von Jahres­ab­rech­nungen für die Eigen­tümer.
    3. Instan­d­hal­­tungs- und Repa­ra­tur­ma­nage­ment: Die Eigen­tums­ver­wal­tung orga­ni­siert und koor­di­niert die Instand­hal­tung und Repa­ra­turen der Immo­bilie. Dies beinhaltet die Planung von Wartungs­ar­beiten, die Beauf­tra­gung von Hand­wer­kern oder Dienst­leis­tern, die Über­wa­chung der Arbeiten und die Gewähr­leis­tung der Einhal­tung von Quali­täts­stan­dards.
    4. Verwal­tung von Gemein­schafts­ein­rich­tungen: Bei gemein­schaft­li­chen Immo­bi­lien, wie beispiels­weise Wohn­an­lagen oder Gewer­be­ge­bäuden, umfasst die Eigen­tums­ver­wal­tung auch die Verwal­tung von Gemein­schafts­ein­rich­tungen. Dazu gehören die Orga­ni­sa­tion von Reini­gungs­diensten, die Pflege von Grün­flä­chen, die Verwal­tung von Park­plätzen oder die Über­wa­chung der Einhal­tung von Haus­ord­nungen.
    5. Kommu­ni­ka­tion und Kunden­be­treuung: Die Eigen­tums­ver­wal­tung dient als Schnitt­stelle zwischen den Eigen­tü­mern und der Verwal­tung. Sie ist Ansprech­partner für Fragen, Anliegen und Infor­ma­tionen der Eigen­tümer und sorgt für eine effek­tive und trans­pa­rente Kommu­ni­ka­tion.

    Die Eigen­tums­ver­wal­tung zielt darauf ab, die Eigen­tümer zu entlasten und ihnen die Sorge um die tägliche Verwal­tung ihrer Immo­bilie abzu­nehmen. Sie sorgt für eine profes­sio­nelle und effi­zi­ente Verwal­tung, die zur Wert­erhal­tung der Immo­bilie und zur Opti­mie­rung der Rendite beiträgt.

  • Ener­gie­aus­weis

    Der Ener­gie­aus­weis ist ein Doku­ment, das Infor­ma­tionen über den Ener­gie­ver­brauch und die ener­ge­ti­sche Effi­zienz eines Gebäudes liefert. Er ist in vielen Ländern gesetz­lich vorge­schrieben und dient dazu, poten­zi­ellen Käufern oder Mietern eine Einschät­zung über die ener­ge­ti­sche Qualität einer Immo­bilie zu geben.

    Der Ener­gie­aus­weis enthält verschie­dene Infor­ma­tionen, einschließ­lich:

    1. Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klasse: Das Gebäude wird anhand einer Skala von A+ bis H bewertet, wobei A+ für eine sehr ener­gie­ef­fi­zi­ente Immo­bilie steht und H für eine ener­ge­tisch schlechte Bewer­tung.
    2. Ener­gie­ver­brauchs­werte: Der Ener­gie­aus­weis enthält Angaben zum jähr­li­chen Ener­gie­ver­brauch des Gebäudes in Kilo­watt­stunden pro Quadrat­meter (kWh/m²). Dabei werden in der Regel der Endener­gie­be­darf und der Primär­ener­gie­be­darf ange­geben.
    3. Empfeh­lungen für ener­ge­ti­sche Verbes­se­rungen: Der Ener­gie­aus­weis kann auch Vorschläge und Empfeh­lungen enthalten, wie die ener­ge­ti­sche Effi­zienz des Gebäudes verbes­sert werden kann. Diese können beispiels­weise Maßnahmen zur Dämmung, Heizungs­op­ti­mie­rung oder Nutzung erneu­er­barer Ener­gien umfassen.

    Der Ener­gie­aus­weis wird in der Regel bei Verkauf, Vermie­tung oder Neubau einer Immo­bilie benö­tigt. Er unter­stützt poten­zi­elle Käufer oder Mieter bei der Beur­tei­lung der zu erwar­tenden Ener­gie­kosten und der Umwelt­aus­wir­kungen des Gebäudes. Für Eigen­tümer kann der Ener­gie­aus­weis auch eine Grund­lage für ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rungs­maß­nahmen bieten und bei der Wert­ermitt­lung der Immo­bilie helfen.

  • Erhal­tungs­kosten

    Erhal­tungs­kosten bei Immo­bi­lien sind die Ausgaben, die anfallen, um die Immo­bilie instand zu halten, Schäden zu repa­rieren und den Wert lang­fristig zu erhalten. Dazu gehören Repa­ra­turen, Wartung, Reno­vie­rung, Garten­pflege und Instand­hal­tungs­rück­lagen.

  • Erhal­tungs­rück­lage

    Die Erhal­tungs­rück­lage ist ein Geld­be­trag, der von den Eigen­tü­mern einer Immo­bilie regel­mäßig in einen gemein­samen Fonds einge­zahlt wird. Diese Rück­lage dient dazu, zukünf­tige Instan­d­hal­­tungs- und Repa­ra­tur­kosten der Immo­bilie zu decken. Sie stellt eine finan­zi­elle Reserve dar, um unvor­her­ge­se­hene Ausgaben zu bewäl­tigen und den Wert­erhalt der Immo­bilie lang­fristig zu sichern.

    Die Erhal­tungs­rück­lage wird von der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft einer WEG (Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft) oder einem Eigen­tü­mer­ver­band verwaltet und entspre­chend den gemein­schaft­li­chen Verein­ba­rungen verwendet.

H

  • Haus­geld

    Das Haus­geld ist eine monat­liche Gebühr, die Eigen­tümer von Wohnungen oder Häusern in einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft (auch als Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft oder WEG bezeichnet) zahlen müssen. Es dient zur Finan­zie­rung der gemein­samen Kosten wie z.B. Instand­hal­tungs­kosten, Versi­che­rungen, Haus­meis­ter­kosten, Verwal­tungs­kosten und ähnli­chem. Das Haus­geld wird von der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft fest­ge­legt und basiert auf einem Vertei­ler­schlüssel, der je nach Größe und Nutzungs­an­teil der einzelnen Wohnungen oder Häuser unter­schied­lich sein kann.

  • Hybrid­ver­samm­lung

    Eine Hybrid­ver­samm­lung im Zusam­men­hang mit Haus­ver­wal­tung ist eine Art von Eigen­tü­mer­ver­samm­lung, die sowohl physisch als auch virtuell abge­halten wird. Das bedeutet, dass Eigen­tümer an der Versamm­lung sowohl vor Ort als auch online teil­nehmen können.

    Eine solche Versamm­lung kann beispiels­weise in einer bestimmten Loca­tion statt­finden, wo Eigen­tümer, die es bevor­zugen, persön­lich anwe­send zu sein, teil­nehmen können, während andere Eigen­tümer online über eine spezi­elle Soft­ware oder ein anderes digi­tales Tool teil­nehmen können. Diese Methode der Versamm­lung kann beson­ders nütz­lich sein, wenn sich Eigen­tümer an unter­schied­li­chen Orten befinden oder nicht in der Lage sind, physisch anwe­send zu sein.

    Eine Hybrid­ver­samm­lung kann auch als Mittel zur Redu­zie­rung von Versamm­lungs­kosten dienen, da sie es Eigen­tü­mern ermög­licht, ihre Meinungen und Anliegen ohne größere Reise­kosten oder Zeit­ver­luste einzu­bringen. Die Durch­füh­rung einer Hybrid­ver­samm­lung erfor­dert jedoch eine geeig­nete Infra­struktur und Tech­no­logie, um eine reibungs­lose Kommu­ni­ka­tion zwischen den Teil­neh­mern zu gewähr­leisten.

K

  • Krisen­ma­nage­ment

    Krisen­ma­nage­ment in der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung bezieht sich auf die Fähig­keit des Immo­bi­li­en­ver­wal­ters, eine Krise zu erkennen, darauf zu reagieren und diese zu bewäl­tigen, um die Sicher­heit und das Wohl­ergehen der Bewohner und der Immo­bilie selbst zu gewähr­leisten.

    Zu den mögli­chen Krisen in der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung gehören z.B. Feuer, Über­schwem­mungen, Strom­aus­fälle, Gaslecks, Schäd­lings­be­fall, tech­ni­sche Defekte oder auch poli­ti­sche Unruhen oder Pande­mien. Um auf eine Krise effektiv reagieren zu können, sollte der Immo­bi­li­en­ver­walter im Vorfeld einen Notfall­plan erstellen, der eine schnelle und ange­mes­sene Reak­tion ermög­licht.

    Dieser Notfall­plan sollte folgende Aspekte beinhalten:

    1. Früh­warn­sys­teme:
      Über­wa­chungs­sys­teme und Wartungs­ver­fahren, um poten­zi­elle Probleme früh­zeitig zu erkennen.
    2. Alar­mie­rung:
      Ein Alar­mie­rungs­system, um schnell und effektiv auf eine Krise zu reagieren und die Bewohner zu infor­mieren.
    3. Evaku­ie­rung:
      Ein Evaku­ie­rungs­plan für den Notfall, um Bewohner schnell und sicher aus dem Gebäude zu bringen.
    4. Kommu­ni­ka­tion:
      Eine klare Kommu­ni­ka­ti­ons­stra­tegie, um Bewohner und Mitar­beiter über den aktu­ellen Status der Krise zu infor­mieren und Anwei­sungen zu geben.
    5. Wieder­her­stel­lung:
      Ein Plan für die Wieder­her­stel­lung der Norma­lität nach der Krise, einschließ­lich Repa­ra­turen, Reini­gung und Scha­dens­be­gren­zung.

    Ein gut durch­dachtes Krisen­ma­nage­ment kann dazu beitragen, das Risiko von Schäden und Verlusten in der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung zu mini­mieren und Bewohner sowie Mitar­beiter zu schützen.

M

  • Mieter­kom­mu­ni­ka­tion

    Mieter­kom­mu­ni­ka­tion bezieht sich auf den Austausch von Infor­ma­tionen und Nach­richten zwischen Vermie­tern und Mietern einer Immo­bilie. Eine gute Kommu­ni­ka­tion zwischen Vermie­tern und Mietern ist wichtig, um ein gutes Verhältnis aufzu­bauen, Probleme schnell zu lösen und ein ange­nehmes Wohn­um­feld für alle Betei­ligten zu schaffen.

    Die Mieter­kom­mu­ni­ka­tion kann verschie­dene Formen annehmen, wie z.B. schrift­liche Mittei­lungen per Brief oder E-Mail, persön­liche Gespräche, Tele­fo­nate oder auch digi­tale Kommu­ni­ka­tion über soziale Medien oder spezi­elle Apps für Mieter.

    Die Themen, über die in der Mieter­kom­mu­ni­ka­tion gespro­chen werden, können viel­fältig sein, wie z.B. Miet­preise, Neben­kos­ten­ab­rech­nungen, Repa­ra­turen und Instand­hal­tung, Kündi­gungen, Reno­vie­rungen oder auch Regeln und Verhal­tens­weisen inner­halb des Wohn­ge­bäudes.

    Eine gute und trans­pa­rente Mieter­kom­mu­ni­ka­tion kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden oder schnell zu lösen, das Vertrauen der Mieter zu stärken und die Zufrie­den­heit der Mieter mit ihrem Wohn­um­feld zu erhöhen.

  • Mieter­ma­nage­ment

    Mieter­ma­nage­ment bezieht sich auf die Verwal­tung von Miet­ver­hält­nissen zwischen Vermie­tern und Mietern einer Immo­bilie. Das Mieter­ma­nage­ment umfasst eine Viel­zahl von Aufgaben, wie z.B. das Einholen von Miet­zah­lungen, die Über­wa­chung der Einhal­tung von Miet­ver­trägen und Verein­ba­rungen, die Orga­ni­sa­tion von Repa­ra­turen und Instand­hal­tungs­ar­beiten sowie die Bear­bei­tung von Beschwerden und Anfragen von Mietern.

    Ein effek­tives Mieter­ma­nage­ment ist wichtig, um das Miet­ver­hältnis zu opti­mieren und sicher­zu­stellen, dass sowohl Vermieter als auch Mieter zufrieden sind. Eine gute Kommu­ni­ka­tion und klare Verein­ba­rungen zwischen Vermieter und Mieter können dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und das Verhältnis zu verbes­sern.

    Zu den Aufgaben des Mieter­ma­nage­ments gehören in der Regel auch die Auswahl von Mietern, die Über­prü­fung von Kredit­wür­dig­keit und Hinter­grund der Mieter sowie die Orga­ni­sa­tion von Besich­ti­gungen und Miet­ver­trags­ver­hand­lungen. Darüber hinaus kann das Mieter­ma­nage­ment auch die Durch­füh­rung von Umfragen oder Feed­­back-Sitzungen beinhalten, um das Feed­back der Mieter zu sammeln und auf ihre Anliegen und Bedürf­nisse zu reagieren.

    Insge­samt trägt ein effek­tives Mieter­ma­nage­ment dazu bei, das Miet­ver­hältnis zwischen Vermieter und Mieter zu verbes­sern und ein gutes Wohn­um­feld für alle Betei­ligten zu schaffen.

N

  • Neben­kosten

    Neben­kosten, auch Betriebs­kosten genannt, sind zusätz­liche Kosten, die neben der Miete für eine Immo­bilie anfallen. Diese Kosten umfassen in der Regel Ausgaben für Dienst­leis­tungen und Einrich­tungen, die für den Betrieb und die Instand­hal­tung des Gebäudes oder der Wohn­an­lage notwendig sind.

    Typi­sche Neben­kosten können sein:

    • Kosten für Heizung und Warm­wasser
    • Strom­kosten für gemein­schaft­liche Bereiche wie Flure oder Trep­pen­häuser
    • Wasser- und Abwas­ser­kosten
    • Kosten für die Müll­ent­sor­gung
    • Kosten für Gebäu­de­rei­ni­gung und Garten­pflege
    • Versi­che­rungs­kosten
    • Verwal­tungs­kosten

    Die Höhe der Neben­kosten hängt von verschie­denen Faktoren ab, wie z.B. der Größe des Gebäudes, der Anzahl der Wohn­ein­heiten und der Art der Einrich­tungen und Dienst­leis­tungen, die bereit­ge­stellt werden. In der Regel werden die Neben­kosten in einem sepa­raten Vertrag oder in der Miet­ver­ein­ba­rung fest­ge­legt und können je nach Verbrauch vari­ieren.

    Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter gesetz­lich verpflichtet sind, die Neben­kosten trans­pa­rent und nach­voll­ziehbar zu berechnen und abzu­rechnen. Mieter haben das Recht, Einsicht in die Abrech­nungen zu nehmen und bei Bedarf Wider­spruch einzu­legen.

  • Nicht umla­ge­fä­hige Kosten

    Nicht umla­ge­fä­hige Kosten sind Ausgaben, die im Rahmen der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung anfallen, aber nicht auf die Mieter umge­legt werden können. Diese Kosten müssen vom Vermieter selbst getragen werden und können nicht als Teil der Neben­kosten auf die Miete umge­legt werden.

    Typi­sche nicht umla­ge­fä­hige Kosten sind:

    • Kosten für Instan­d­hal­­tungs- und Repa­ra­tur­ar­beiten, die nicht aufgrund von Verschleiß oder normaler Abnut­zung anfallen, sondern aufgrund von grober Fahr­läs­sig­keit bzw. mutwil­liger Zerstö­rung durch Mieter / Dritte.
    • Kosten für Instand­set­zungs­ar­beiten, die aufgrund von Mängeln oder Fehlern bei der Bauaus­füh­rung oder Planung entstehen, die nicht vom Vermieter zu verant­worten sind.
    • Kosten für recht­liche Ausein­an­der­set­zungen oder Strei­tig­keiten mit Mietern, die nicht durch eine Versi­che­rung gedeckt sind.
    • Verwal­tungs­kosten, die nicht direkt mit der Verwal­tung der Immo­bilie im Zusam­men­hang stehen, wie z.B. Kosten für Buch­hal­tung oder Steu­er­be­ra­tung.
    • Finan­zie­rungs­kosten, wie z.B. Zinsen für Darlehen oder Hypo­theken, die für den Kauf oder die Reno­vie­rung der Immo­bilie aufge­nommen wurden.

    Es ist wichtig zu beachten, dass Vermieter bei der Berech­nung der Neben­kosten darauf achten müssen, dass nur die umla­ge­fä­higen Kosten auf die Miete umge­legt werden dürfen. Nicht umla­ge­fä­hige Kosten müssen separat von Vermie­tern getragen werden und dürfen nicht als Teil der Neben­kosten auf die Miete umge­legt werden.

P

  • Property Manage­ment

    Property Manage­ment (deutsch: Immo­bi­li­en­ver­wal­tung) bezieht sich auf die Verwal­tung von Immo­bi­lien, einschließ­lich Wohn-, Gewerbe- und Indus­trie­im­mo­bi­lien. Ein Property-Manager ist für die Über­wa­chung und Verwal­tung von Immo­bi­lien verant­wort­lich und arbeitet im Auftrag des Eigen­tü­mers.

    Zu den Aufgaben eines Property-Mana­­gers gehören die Vermie­tung und Verwal­tung von Immo­bi­lien, die Fest­le­gung von Miet­preisen, die Durch­füh­rung von Repa­ra­turen und Instand­hal­tungs­maß­nahmen, die Verwal­tung von Miet­ver­trägen und die Einhal­tung von Vorschriften und Gesetzen. Ein Property-Manager arbeitet eng mit Eigen­tü­mern, Mietern und Dienst­leis­tern zusammen, um sicher­zu­stellen, dass die Immo­bi­lien in gutem Zustand und gut verwaltet sind.

    Die Property-Verwal­­tung ist ein komplexer Bereich, der viele verschie­dene Aspekte umfasst, wie z.B. Buch­hal­tung, Marke­ting, Verhand­lungs­füh­rung und Kennt­nisse der recht­li­chen Rahmen­be­din­gungen. Ein Property-Manager muss über eine fundierte Ausbil­dung und Erfah­rung verfügen, um erfolg­reich zu sein.

R

  • RWA-Funk­­ti­ons­­kon­­­trolle

    RWA steht für Rauch- und Wärme­abzug und bezieht sich auf ein Sicher­heits­system, das im Brand­fall einge­setzt wird, um Rauch und Wärme aus einem Gebäude abzu­leiten. Eine RWA-Funk­­ti­ons­­kon­­­trolle ist eine Prüfung und Über­prü­fung der Funk­ti­ons­fä­hig­keit dieses Systems.

    Die RWA-Funk­­ti­ons­­kon­­­trolle beinhaltet typi­scher­weise die Über­prü­fung aller Kompo­nenten des Systems, einschließ­lich der Lüftungs­an­lagen, der Fenster, der Türen, der Rauch­melder, der Alarme und der Steue­rungs­ele­mente. Während der Über­prü­fung wird das System auf Herz und Nieren getestet, um sicher­zu­stellen, dass es im Ernst­fall reibungslos funk­tio­niert.

    Eine RWA-Funk­­ti­ons­­kon­­­trolle ist in vielen Ländern gesetz­lich vorge­schrieben und muss in regel­mä­ßigen Abständen durch­ge­führt werden, um die Sicher­heit von Gebäuden und deren Bewoh­nern zu gewähr­leisten. Wenn bei der Funk­ti­ons­kon­trolle Mängel fest­ge­stellt werden, müssen diese umge­hend behoben werden, um die Sicher­heit des Gebäudes zu gewähr­leisten.

    Insge­samt ist die RWA-Funk­­ti­ons­­kon­­­trolle eine wich­tige Maßnahme, um die Sicher­heit von Gebäuden und deren Bewoh­nern im Brand­fall zu gewähr­leisten und um sicher­zu­stellen, dass das System immer betriebs­be­reit ist.

S

  • Sonder­ei­gen­tums­ver­wal­tung (SEV) | Sonder­ei­gentum

    Die Sonder­ei­gen­tums­ver­wal­tung (SEV) ist ein Begriff aus dem Immo­bi­li­en­be­reich und bezieht sich auf die Verwal­tung des Sonder­ei­gen­tums in einer Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG).

    Sonder­ei­gentum bezeichnet dabei den Teil des Eigen­tums an einer Wohnung oder einem Haus, der ausschließ­lich einem Eigen­tümer zuge­ordnet ist und nicht der Gemein­schaft gehört, wie beispiels­weise eine Eigen­tums­woh­nung oder ein Einfa­mi­li­en­haus.

    Die SEV ist somit die Verwal­tung des Sonder­ei­gen­tums durch einen Verwalter, der vom Eigen­tümer beauf­tragt wird. Die Aufgaben der Sonder­ei­gen­tums­ver­wal­tung umfassen typi­scher­weise die Über­wa­chung der ordnungs­ge­mäßen Instand­hal­tung und Instand­set­zung des Sonder­ei­gen­tums, die Über­wa­chung der Einhal­tung der Haus­ord­nung, die Orga­ni­sa­tion und Durch­füh­rung von Eigen­tü­mer­ver­samm­lungen sowie die Durch­füh­rung von Buch­hal­tungs­auf­gaben, wie die Erstel­lung von Wirt­schafts­plänen und die Verwal­tung von Rück­lagen.

  • Sonder­nut­zungs­recht

    Ein Sonder­nut­zungs­recht im Bereich Immo­bi­lien bezeichnet das Recht, einen bestimmten Teil des Gemein­schafts­ei­gen­tums einer Wohn­an­lage oder eines Mehr­fa­mi­li­en­hauses allein nutzen zu dürfen. Es handelt sich dabei um einen Teil des Eigen­tums, der nicht dem Eigen­tümer der Wohnung oder des Hauses gehört, sondern von der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft gemein­schaft­lich genutzt wird.

    Beispiele für Sonder­nut­zungs­rechte sind beispiels­weise die Nutzung von Garten­flä­chen, Balkonen, Terrassen, Tief­ga­ra­gen­stell­plätzen oder auch Wasch­kü­chen.

    Das Sonder­nut­zungs­recht ist in der Regel im Grund­buch einge­tragen und geht mit dem Kauf der Wohnung oder des Hauses auto­ma­tisch auf den neuen Eigen­tümer über. Es ist jedoch möglich, dass das Sonder­nut­zungs­recht auch separat verkauft oder vererbt wird.

    Wichtig ist, dass das Sonder­nut­zungs­recht immer in Zusam­men­hang mit dem Gemein­schafts­ei­gentum steht und somit nicht ohne Zustim­mung der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft verän­dert werden darf. Auch müssen die Kosten für die Instand­hal­tung und Repa­ratur des Sonder­ei­gen­tums vom Eigen­tümer getragen werden.

T

  • Tech­ni­scher Gebäu­de­ser­vice (TGA)

    Der Tech­ni­sche Gebäu­de­ser­vice ist ein Dienst­leis­tungs­an­gebot im Bereich des Faci­lity Manage­ments, das sich auf die tech­ni­sche Instand­hal­tung und Betreuung von Gebäuden und Anlagen konzen­triert. Das Ziel des Tech­ni­schen Gebäu­de­ser­vices ist es, sicher­zu­stellen, dass alle tech­ni­schen Anlagen und Systeme im Gebäude reibungslos funk­tio­nieren, um die Betriebs­kosten zu opti­mieren, die Effi­zienz zu stei­gern und den Komfort und die Sicher­heit der Nutzer zu gewähr­leisten.

    Zu den Aufgaben des Tech­ni­schen Gebäu­de­ser­vices gehören unter anderem die Wartung, Repa­ratur und Instand­hal­tung von Heizungs-, Lüftungs- und Klima­an­lagen, Sani­tär­an­lagen, Elek­tro­an­lagen, Aufzügen, Sicher­heits­sys­temen, Beleuch­tung und sons­tigen tech­ni­schen Anlagen im Gebäude.

    Die Dienst­leis­tungen werden in der Regel von spezia­li­sierten Unter­nehmen erbracht, die über das notwen­dige Know-how und die Ausrüs­tung verfügen, um diese Aufgaben effektiv durch­zu­führen. Ein effek­tiver Tech­ni­scher Gebäu­de­ser­vice kann dazu beitragen, den Wert des Gebäudes zu erhalten oder zu stei­gern und Betriebs­kosten einzu­sparen.

  • Teilungs­er­klä­rung

    Eine Teilungs­er­klä­rung ist ein recht­li­ches Doku­ment, das bei der Bildung von Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften (WEG) erstellt wird. Sie defi­niert die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigen­tümer und regelt das Verhältnis der Wohnungs­ei­gen­tümer unter­ein­ander sowie das Verhältnis zur Gemein­schaft.

    Die Teilungs­er­klä­rung besteht aus verschie­denen Teilen, darunter:

    • Auftei­lungs­plan: Dieser zeigt die räum­liche Auftei­lung des Gebäudes oder Grund­stücks und die Zuord­nung der einzelnen Wohnungen oder Einheiten.
    • Gemein­schafts­ord­nung: Hier werden die Regeln und Pflichten fest­ge­legt, die für alle Eigen­tümer der WEG gelten. Dazu gehören beispiels­weise Rege­lungen zur Nutzung der Gemein­schafts­flä­chen wie Flur, Keller, Trep­pen­haus oder Wasch­küche.
    • Sonder­nut­zungs­rechte: In der Teilungs­er­klä­rung können auch bestimmte Räume oder Bereiche einem bestimmten Eigen­tümer zuge­ordnet werden, die dieser dann exklusiv nutzen darf. Hierzu gehören beispiels­weise ein Balkon, ein Garten oder ein Park­platz.

    Die Teilungs­er­klä­rung ist ein wich­tiger Bestand­teil des WEG-Rechts und wird in der Regel von einem Notar erstellt und beglau­bigt. Jeder Wohnungs­ei­gen­tümer erhält ein Exem­plar der Teilungs­er­klä­rung und ist verpflichtet, sich an die darin fest­ge­legten Regeln zu halten. Ände­rungen an der Teilungs­er­klä­rung können nur mit Zustim­mung aller Eigen­tümer vorge­nommen werden.

U

  • Umla­ge­fä­hige Kosten

    Umla­ge­fä­hige Kosten sind Kosten, die bei der Verwal­tung von Immo­bi­lien entstehen und auf die Mieter umge­legt werden können. Diese Kosten können beispiels­weise für die Instand­hal­tung, Repa­ratur, Reini­gung und Wartung von Gemein­schafts­ein­rich­tungen und -anlagen wie Trep­pen­häu­sern, Aufzügen, Heizungen, Beleuch­tungen, Müll­ent­sor­gung oder Garten­pflege anfallen.

    Die Umla­ge­fä­hig­keit von Kosten ist in der Regel im Miet­ver­trag oder in der Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung fest­ge­legt. Es gibt jedoch auch Kosten, die nicht umla­ge­fähig sind, wie zum Beispiel Verwal­tungs­kosten, Kosten für Mieter­wechsel oder Schön­heits­re­pa­ra­turen.

W

  • Wirt­schafts­plan

    Der Wirt­schafts­plan in der Haus­ver­wal­tung ist ein zentrales Instru­ment zur finan­zi­ellen Steue­rung von Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften (WEGs) oder Miets­häu­sern. Der Wirt­schafts­plan umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die für die Bewirt­schaf­tung der Immo­bilie im kommenden Jahr geplant sind.

    Der Wirt­schafts­plan wird von der Haus­ver­wal­tung erstellt und den Eigen­tü­mern oder Mietern zur Geneh­mi­gung vorge­legt. Er enthält eine Aufstel­lung der voraus­sicht­li­chen Einnahmen, wie zum Beispiel Miet­ein­nahmen oder Betriebs­kos­ten­ab­rech­nungen, sowie der geplanten Ausgaben, wie Instand­hal­tungs­maß­nahmen, Verwal­tungs­kosten oder Versi­che­rungs­prä­mien.

    Der Wirt­schafts­plan gibt den Eigen­tü­mern oder Mietern einen Über­blick über die zu erwar­tenden Kosten und Einnahmen im kommenden Jahr und bildet die Grund­lage für die Fest­le­gung der Haus­­geld- oder Miet­zah­lungen. Die einzelnen Posi­tionen des Wirt­schafts­plans werden in der Regel in der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung oder in der Mieter­ver­tre­tung disku­tiert und beschlossen.

    Ein ordnungs­gemäß aufge­stellter Wirt­schafts­plan ist für eine verant­wor­tungs­volle und trans­pa­rente Haus­ver­wal­tung unver­zichtbar. Er gibt den Eigen­tü­mern oder Mietern Sicher­heit über die finan­zi­elle Situa­tion der Immo­bilie und ermög­licht es ihnen, früh­zeitig auf finan­zi­elle Heraus­for­de­rungen zu reagieren.

  • Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG)

    Eine Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (kurz WEG) ist eine Gemein­schaft von Eigen­tü­mern von Wohnungen oder anderen Räum­lich­keiten in einem gemein­schaft­li­chen Gebäude oder Grund­stück. Jeder Eigen­tümer besitzt ein Sonder­ei­gentum an seiner Wohnung oder seinem Raum und zugleich Anteile am Gemein­schafts­ei­gentum, wie beispiels­weise am Trep­pen­haus, dem Dach oder dem Grund­stück.

    Die WEG ist eine recht­liche Konstruk­tion, die durch das Wohnungs­ei­gen­tums­ge­setz (WEG) gere­gelt wird. Inner­halb der WEG gibt es eine Eigen­tü­mer­ver­samm­lung, in der alle Eigen­tümer zusam­men­kommen und gemeinsam Entschei­dungen treffen. Hier werden Themen wie die Instand­hal­tung und Verwal­tung des Gemein­schafts­ei­gen­tums, die Verwen­dung des gemein­schaft­li­chen Budgets oder auch die Wahl des Verwal­ters behan­delt.

    Zudem gibt es einen Verwalter, der die Verwal­tung der gemein­schaft­li­chen Ange­le­gen­heiten und die Durch­füh­rung der Beschlüsse der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung über­nimmt. Die WEG ist also eine Gemein­schaft von Eigen­tü­mern, die sich verpflichten, gemeinsam für die Instand­hal­tung und Verwal­tung ihres gemein­schaft­li­chen Eigen­tums zu sorgen.