Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (kurz WEG) ist eine Gemeinschaft von Eigentümern von Wohnungen oder anderen Räumlichkeiten in einem gemeinschaftlichen Gebäude oder Grundstück. Jeder Eigentümer besitzt ein Sondereigentum an seiner Wohnung oder seinem Raum und zugleich Anteile am Gemeinschaftseigentum, wie beispielsweise am Treppenhaus, dem Dach oder dem Grundstück.
Die WEG ist eine rechtliche Konstruktion, die durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt wird. Innerhalb der WEG gibt es eine Eigentümerversammlung, in der alle Eigentümer zusammenkommen und gemeinsam Entscheidungen treffen. Hier werden Themen wie die Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, die Verwendung des gemeinschaftlichen Budgets oder auch die Wahl des Verwalters behandelt.
Zudem gibt es einen Verwalter, der die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten und die Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung übernimmt. Die WEG ist also eine Gemeinschaft von Eigentümern, die sich verpflichten, gemeinsam für die Instandhaltung und Verwaltung ihres gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen.