Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG)

verfasst am 14.03.2023

Eine Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (kurz WEG) ist eine Gemein­schaft von Eigen­tü­mern von Wohnungen oder anderen Räum­lich­keiten in einem gemein­schaft­li­chen Gebäude oder Grund­stück. Jeder Eigen­tümer besitzt ein Sonder­ei­gentum an seiner Wohnung oder seinem Raum und zugleich Anteile am Gemein­schafts­ei­gentum, wie beispiels­weise am Trep­pen­haus, dem Dach oder dem Grund­stück.

Die WEG ist eine recht­liche Konstruk­tion, die durch das Wohnungs­ei­gen­tums­ge­setz (WEG) gere­gelt wird. Inner­halb der WEG gibt es eine Eigen­tü­mer­ver­samm­lung, in der alle Eigen­tümer zusam­men­kommen und gemeinsam Entschei­dungen treffen. Hier werden Themen wie die Instand­hal­tung und Verwal­tung des Gemein­schafts­ei­gen­tums, die Verwen­dung des gemein­schaft­li­chen Budgets oder auch die Wahl des Verwal­ters behan­delt.

Zudem gibt es einen Verwalter, der die Verwal­tung der gemein­schaft­li­chen Ange­le­gen­heiten und die Durch­füh­rung der Beschlüsse der Eigen­tü­mer­ver­samm­lung über­nimmt. Die WEG ist also eine Gemein­schaft von Eigen­tü­mern, die sich verpflichten, gemeinsam für die Instand­hal­tung und Verwal­tung ihres gemein­schaft­li­chen Eigen­tums zu sorgen.