Umla­ge­fä­hige Kosten

verfasst am 14.03.2023

Umla­ge­fä­hige Kosten sind Kosten, die bei der Verwal­tung von Immo­bi­lien entstehen und auf die Mieter umge­legt werden können. Diese Kosten können beispiels­weise für die Instand­hal­tung, Repa­ratur, Reini­gung und Wartung von Gemein­schafts­ein­rich­tungen und -anlagen wie Trep­pen­häu­sern, Aufzügen, Heizungen, Beleuch­tungen, Müll­ent­sor­gung oder Garten­pflege anfallen.

Die Umla­ge­fä­hig­keit von Kosten ist in der Regel im Miet­ver­trag oder in der Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung fest­ge­legt. Es gibt jedoch auch Kosten, die nicht umla­ge­fähig sind, wie zum Beispiel Verwal­tungs­kosten, Kosten für Mieter­wechsel oder Schön­heits­re­pa­ra­turen.