Umlagefähige Kosten sind Kosten, die bei der Verwaltung von Immobilien entstehen und auf die Mieter umgelegt werden können. Diese Kosten können beispielsweise für die Instandhaltung, Reparatur, Reinigung und Wartung von Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen wie Treppenhäusern, Aufzügen, Heizungen, Beleuchtungen, Müllentsorgung oder Gartenpflege anfallen.
Die Umlagefähigkeit von Kosten ist in der Regel im Mietvertrag oder in der Betriebskostenverordnung festgelegt. Es gibt jedoch auch Kosten, die nicht umlagefähig sind, wie zum Beispiel Verwaltungskosten, Kosten für Mieterwechsel oder Schönheitsreparaturen.