Teilungs­er­klä­rung

verfasst am 14.03.2023

Eine Teilungs­er­klä­rung ist ein recht­li­ches Doku­ment, das bei der Bildung von Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften (WEG) erstellt wird. Sie defi­niert die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigen­tümer und regelt das Verhältnis der Wohnungs­ei­gen­tümer unter­ein­ander sowie das Verhältnis zur Gemein­schaft.

Die Teilungs­er­klä­rung besteht aus verschie­denen Teilen, darunter:

Die Teilungs­er­klä­rung ist ein wich­tiger Bestand­teil des WEG-Rechts und wird in der Regel von einem Notar erstellt und beglau­bigt. Jeder Wohnungs­ei­gen­tümer erhält ein Exem­plar der Teilungs­er­klä­rung und ist verpflichtet, sich an die darin fest­ge­legten Regeln zu halten. Ände­rungen an der Teilungs­er­klä­rung können nur mit Zustim­mung aller Eigen­tümer vorge­nommen werden.