Ein Sondernutzungsrecht im Bereich Immobilien bezeichnet das Recht, einen bestimmten Teil des Gemeinschaftseigentums einer Wohnanlage oder eines Mehrfamilienhauses allein nutzen zu dürfen. Es handelt sich dabei um einen Teil des Eigentums, der nicht dem Eigentümer der Wohnung oder des Hauses gehört, sondern von der Eigentümergemeinschaft gemeinschaftlich genutzt wird.
Beispiele für Sondernutzungsrechte sind beispielsweise die Nutzung von Gartenflächen, Balkonen, Terrassen, Tiefgaragenstellplätzen oder auch Waschküchen.
Das Sondernutzungsrecht ist in der Regel im Grundbuch eingetragen und geht mit dem Kauf der Wohnung oder des Hauses automatisch auf den neuen Eigentümer über. Es ist jedoch möglich, dass das Sondernutzungsrecht auch separat verkauft oder vererbt wird.
Wichtig ist, dass das Sondernutzungsrecht immer in Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum steht und somit nicht ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft verändert werden darf. Auch müssen die Kosten für die Instandhaltung und Reparatur des Sondereigentums vom Eigentümer getragen werden.