Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) ist ein Begriff aus dem Immobilienbereich und bezieht sich auf die Verwaltung des Sondereigentums in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Sondereigentum bezeichnet dabei den Teil des Eigentums an einer Wohnung oder einem Haus, der ausschließlich einem Eigentümer zugeordnet ist und nicht der Gemeinschaft gehört, wie beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus.
Die SEV ist somit die Verwaltung des Sondereigentums durch einen Verwalter, der vom Eigentümer beauftragt wird. Die Aufgaben der Sondereigentumsverwaltung umfassen typischerweise die Überwachung der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des Sondereigentums, die Überwachung der Einhaltung der Hausordnung, die Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen sowie die Durchführung von Buchhaltungsaufgaben, wie die Erstellung von Wirtschaftsplänen und die Verwaltung von Rücklagen.