Sonder­ei­gen­tums­ver­wal­tung (SEV) | Sonder­ei­gentum

verfasst am 14.03.2023

Die Sonder­ei­gen­tums­ver­wal­tung (SEV) ist ein Begriff aus dem Immo­bi­li­en­be­reich und bezieht sich auf die Verwal­tung des Sonder­ei­gen­tums in einer Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG).

Sonder­ei­gentum bezeichnet dabei den Teil des Eigen­tums an einer Wohnung oder einem Haus, der ausschließ­lich einem Eigen­tümer zuge­ordnet ist und nicht der Gemein­schaft gehört, wie beispiels­weise eine Eigen­tums­woh­nung oder ein Einfa­mi­li­en­haus.

Die SEV ist somit die Verwal­tung des Sonder­ei­gen­tums durch einen Verwalter, der vom Eigen­tümer beauf­tragt wird. Die Aufgaben der Sonder­ei­gen­tums­ver­wal­tung umfassen typi­scher­weise die Über­wa­chung der ordnungs­ge­mäßen Instand­hal­tung und Instand­set­zung des Sonder­ei­gen­tums, die Über­wa­chung der Einhal­tung der Haus­ord­nung, die Orga­ni­sa­tion und Durch­füh­rung von Eigen­tü­mer­ver­samm­lungen sowie die Durch­füh­rung von Buch­hal­tungs­auf­gaben, wie die Erstel­lung von Wirt­schafts­plänen und die Verwal­tung von Rück­lagen.