Krisen­ma­nage­ment

verfasst am 14.03.2023

Krisen­ma­nage­ment in der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung bezieht sich auf die Fähig­keit des Immo­bi­li­en­ver­wal­ters, eine Krise zu erkennen, darauf zu reagieren und diese zu bewäl­tigen, um die Sicher­heit und das Wohl­ergehen der Bewohner und der Immo­bilie selbst zu gewähr­leisten.

Zu den mögli­chen Krisen in der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung gehören z.B. Feuer, Über­schwem­mungen, Strom­aus­fälle, Gaslecks, Schäd­lings­be­fall, tech­ni­sche Defekte oder auch poli­ti­sche Unruhen oder Pande­mien. Um auf eine Krise effektiv reagieren zu können, sollte der Immo­bi­li­en­ver­walter im Vorfeld einen Notfall­plan erstellen, der eine schnelle und ange­mes­sene Reak­tion ermög­licht.

Dieser Notfall­plan sollte folgende Aspekte beinhalten:

  1. Früh­warn­sys­teme:
    Über­wa­chungs­sys­teme und Wartungs­ver­fahren, um poten­zi­elle Probleme früh­zeitig zu erkennen.
  2. Alar­mie­rung:
    Ein Alar­mie­rungs­system, um schnell und effektiv auf eine Krise zu reagieren und die Bewohner zu infor­mieren.
  3. Evaku­ie­rung:
    Ein Evaku­ie­rungs­plan für den Notfall, um Bewohner schnell und sicher aus dem Gebäude zu bringen.
  4. Kommu­ni­ka­tion:
    Eine klare Kommu­ni­ka­ti­ons­stra­tegie, um Bewohner und Mitar­beiter über den aktu­ellen Status der Krise zu infor­mieren und Anwei­sungen zu geben.
  5. Wieder­her­stel­lung:
    Ein Plan für die Wieder­her­stel­lung der Norma­lität nach der Krise, einschließ­lich Repa­ra­turen, Reini­gung und Scha­dens­be­gren­zung.

Ein gut durch­dachtes Krisen­ma­nage­ment kann dazu beitragen, das Risiko von Schäden und Verlusten in der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung zu mini­mieren und Bewohner sowie Mitar­beiter zu schützen.