Die Erhaltungsrücklage ist ein Geldbetrag, der von den Eigentümern einer Immobilie regelmäßig in einen gemeinsamen Fonds eingezahlt wird. Diese Rücklage dient dazu, zukünftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten der Immobilie zu decken. Sie stellt eine finanzielle Reserve dar, um unvorhergesehene Ausgaben zu bewältigen und den Werterhalt der Immobilie langfristig zu sichern.
Die Erhaltungsrücklage wird von der Eigentümergemeinschaft einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) oder einem Eigentümerverband verwaltet und entsprechend den gemeinschaftlichen Vereinbarungen verwendet.