Erhal­tungs­rück­lage

verfasst am 20.06.2023

Die Erhal­tungs­rück­lage ist ein Geld­be­trag, der von den Eigen­tü­mern einer Immo­bilie regel­mäßig in einen gemein­samen Fonds einge­zahlt wird. Diese Rück­lage dient dazu, zukünf­tige Instand­hal­tungs- und Repa­ra­tur­kosten der Immo­bilie zu decken. Sie stellt eine finan­zi­elle Reserve dar, um unvor­her­ge­se­hene Ausgaben zu bewäl­tigen und den Wert­erhalt der Immo­bilie lang­fristig zu sichern.

Die Erhal­tungs­rück­lage wird von der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft einer WEG (Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft) oder einem Eigen­tü­mer­ver­band verwaltet und entspre­chend den gemein­schaft­li­chen Verein­ba­rungen verwendet.