Ener­gie­aus­weis

verfasst am 20.06.2023

Der Ener­gie­aus­weis ist ein Doku­ment, das Infor­ma­tionen über den Ener­gie­ver­brauch und die ener­ge­ti­sche Effi­zienz eines Gebäudes liefert. Er ist in vielen Ländern gesetz­lich vorge­schrieben und dient dazu, poten­zi­ellen Käufern oder Mietern eine Einschät­zung über die ener­ge­ti­sche Qualität einer Immo­bilie zu geben.

Der Ener­gie­aus­weis enthält verschie­dene Infor­ma­tionen, einschließ­lich:

  1. Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klasse: Das Gebäude wird anhand einer Skala von A+ bis H bewertet, wobei A+ für eine sehr ener­gie­ef­fi­zi­ente Immo­bilie steht und H für eine ener­ge­tisch schlechte Bewer­tung.
  2. Ener­gie­ver­brauchs­werte: Der Ener­gie­aus­weis enthält Angaben zum jähr­li­chen Ener­gie­ver­brauch des Gebäudes in Kilo­watt­stunden pro Quadrat­meter (kWh/m²). Dabei werden in der Regel der Endener­gie­be­darf und der Primär­ener­gie­be­darf ange­geben.
  3. Empfeh­lungen für ener­ge­ti­sche Verbes­se­rungen: Der Ener­gie­aus­weis kann auch Vorschläge und Empfeh­lungen enthalten, wie die ener­ge­ti­sche Effi­zienz des Gebäudes verbes­sert werden kann. Diese können beispiels­weise Maßnahmen zur Dämmung, Heizungs­op­ti­mie­rung oder Nutzung erneu­er­barer Ener­gien umfassen.

Der Ener­gie­aus­weis wird in der Regel bei Verkauf, Vermie­tung oder Neubau einer Immo­bilie benö­tigt. Er unter­stützt poten­zi­elle Käufer oder Mieter bei der Beur­tei­lung der zu erwar­tenden Ener­gie­kosten und der Umwelt­aus­wir­kungen des Gebäudes. Für Eigen­tümer kann der Ener­gie­aus­weis auch eine Grund­lage für ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rungs­maß­nahmen bieten und bei der Wert­ermitt­lung der Immo­bilie helfen.