Eigen­tums­ver­wal­tung

verfasst am 20.06.2023

Die Eigen­tums­ver­wal­tung bezieht sich auf die Verwal­tung und Betreuung von Immo­bi­lien im Auftrag von Eigen­tü­mern. Sie umfasst eine Viel­zahl von Aufgaben und Verant­wort­lich­keiten, die darauf abzielen, den Wert und die Renta­bi­lität der Immo­bi­lien zu erhalten und zu maxi­mieren.

Die Aufgaben der Eigen­tums­ver­wal­tung können je nach Art der Immo­bilie und den indi­vi­du­ellen Verein­ba­rungen mit den Eigen­tü­mern vari­ieren. Im Allge­meinen umfasst die Eigen­tums­ver­wal­tung jedoch folgende Tätig­keiten:

  1. Vermie­tung und Mieter­ma­nage­ment: Die Eigen­tums­ver­wal­tung kümmert sich um die Vermie­tung der Immo­bilie, einschließ­lich der Bewer­bung von Miet­in­ter­es­senten, der Durch­füh­rung von Besich­ti­gungen, der Erstel­lung von Miet­ver­trägen und der Verwal­tung der Mieter­be­zie­hungen. Dazu gehören auch die Miet­ein­gangs­über­wa­chung, die Bear­bei­tung von Mängel­mel­dungen und die Abwick­lung von Mieter­wech­seln.
  2. Finanz­ma­nage­ment: Die Verwal­tung der finan­zi­ellen Aspekte umfasst die Erhe­bung von Miet­zah­lungen, die Abrech­nung von Neben­kosten, die Buch­hal­tung und das Reporting der finan­zi­ellen Trans­ak­tionen, die Budget­er­stel­lung und -über­wa­chung sowie die Erstel­lung von Jahres­ab­rech­nungen für die Eigen­tümer.
  3. Instand­hal­tungs- und Repa­ra­tur­ma­nage­ment: Die Eigen­tums­ver­wal­tung orga­ni­siert und koor­di­niert die Instand­hal­tung und Repa­ra­turen der Immo­bilie. Dies beinhaltet die Planung von Wartungs­ar­beiten, die Beauf­tra­gung von Hand­wer­kern oder Dienst­leis­tern, die Über­wa­chung der Arbeiten und die Gewähr­leis­tung der Einhal­tung von Quali­täts­stan­dards.
  4. Verwal­tung von Gemein­schafts­ein­rich­tungen: Bei gemein­schaft­li­chen Immo­bi­lien, wie beispiels­weise Wohn­an­lagen oder Gewer­be­ge­bäuden, umfasst die Eigen­tums­ver­wal­tung auch die Verwal­tung von Gemein­schafts­ein­rich­tungen. Dazu gehören die Orga­ni­sa­tion von Reini­gungs­diensten, die Pflege von Grün­flä­chen, die Verwal­tung von Park­plätzen oder die Über­wa­chung der Einhal­tung von Haus­ord­nungen.
  5. Kommu­ni­ka­tion und Kunden­be­treuung: Die Eigen­tums­ver­wal­tung dient als Schnitt­stelle zwischen den Eigen­tü­mern und der Verwal­tung. Sie ist Ansprech­partner für Fragen, Anliegen und Infor­ma­tionen der Eigen­tümer und sorgt für eine effek­tive und trans­pa­rente Kommu­ni­ka­tion.

Die Eigen­tums­ver­wal­tung zielt darauf ab, die Eigen­tümer zu entlasten und ihnen die Sorge um die tägliche Verwal­tung ihrer Immo­bilie abzu­nehmen. Sie sorgt für eine profes­sio­nelle und effi­zi­ente Verwal­tung, die zur Wert­erhal­tung der Immo­bilie und zur Opti­mie­rung der Rendite beiträgt.