Eigen­tü­mer­ver­samm­lung

verfasst am 20.06.2023

Eine Eigen­tü­mer­ver­samm­lung ist eine Veran­stal­tung, bei der alle Eigen­tümer einer Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) oder einer gemein­schaft­li­chen Immo­bilie zusam­men­kommen, um wich­tige Ange­le­gen­heiten zu bespre­chen und Entschei­dungen zu treffen. Sie dient als demo­kra­ti­sches Gremium, in dem die Eigen­tümer über Belange der gemein­schaft­li­chen Immo­bilie disku­tieren, Beschlüsse fassen und Infor­ma­tionen austau­schen können.

Während einer Eigen­tü­mer­ver­samm­lung können verschie­dene Themen behan­delt werden, wie beispiels­weise:

  1. Wich­tige Entschei­dungen: Die Eigen­tümer haben die Möglich­keit, über grund­le­gende Fragen und Entschei­dungen zu entscheiden, z.B. über Instand­hal­tungs­maß­nahmen, Reno­vie­rungen, bauliche Verän­de­rungen oder die Wahl eines Verwal­ters.
  2. Finan­zi­elle Ange­le­gen­heiten: Die Versamm­lung behan­delt auch finan­zi­elle Aspekte, wie die Geneh­mi­gung des Haus­halts­plans, die Fest­le­gung der gemein­schaft­li­chen Kosten­ver­tei­lung oder die Abrech­nung von Ausgaben.
  3. Gemein­schaft­liche Rege­lungen: Es können Rege­lungen und Verein­ba­rungen disku­tiert und beschlossen werden, z.B. Haus­ord­nungen, Tier­hal­tung, Nutzung der Gemein­schafts­flä­chen oder Park­platz­re­ge­lungen.
  4. Infor­ma­tion und Austausch: Die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung dient auch dem Infor­ma­ti­ons­aus­tausch und der Kommu­ni­ka­tion zwischen den Eigen­tü­mern und der Verwal­tung. Aktu­elle Themen, Probleme oder Fragen können bespro­chen werden.

Die Einbe­ru­fung einer Eigen­tü­mer­ver­samm­lung erfolgt in der Regel durch die Verwal­tung oder auf Antrag eines Eigen­tü­mers. Die Versamm­lung kann je nach Größe und Bedeu­tung der Gemein­schaft regel­mäßig oder außer­or­dent­lich statt­finden. Entschei­dungen werden oft per Mehr­heits­be­schluss getroffen, wobei das Stimm­recht der Eigen­tümer entspre­chend ihrem Mitei­gen­tums­an­teil gewichtet wird.

Die Eigen­tü­mer­ver­samm­lung ist ein wich­tiges Instru­ment für die gemein­schaft­liche Entschei­dungs­fin­dung und die demo­kra­ti­sche Mitbe­stim­mung in einer WEG oder einer gemein­schaft­li­chen Immo­bilie.