Eigen­tü­mer­ma­nage­ment

verfasst am 20.06.2023

Eigen­tü­mer­ma­nage­ment bezieht sich auf die Verwal­tung und Betreuung von Eigen­tü­mern in der Immo­bi­li­en­branche. Es umfasst verschie­dene Aufgaben und Verant­wort­lich­keiten, die darauf abzielen, eine effek­tive Kommu­ni­ka­tion, Zusam­men­ar­beit und Zufrie­den­heit der Eigen­tümer sicher­zu­stellen.

Im Eigen­tü­mer­ma­nage­ment können folgende Tätig­keiten enthalten sein:

  1. Kommu­ni­ka­tion: Das Eigen­tü­mer­ma­nage­ment beinhaltet die regel­mä­ßige Kommu­ni­ka­tion mit den Eigen­tü­mern, um sie über wich­tige Ange­le­gen­heiten, Akti­vi­täten oder Verän­de­rungen in Bezug auf ihre Immo­bi­lien zu infor­mieren. Dies kann schrift­lich, per E-Mail, über Eigen­tümer-Mieter-Portale oder persön­lich erfolgen.
  2. Vertrags­ma­nage­ment: Das Manage­ment der Eigen­tümer umfasst die Verwal­tung von Verträgen, Verein­ba­rungen und Doku­menten, die die Rechte und Pflichten der Eigen­tümer regeln. Dazu gehören beispiels­weise Miet­ver­träge, Teilungs­er­klä­rungen, Nutzungs­ver­ein­ba­rungen oder Service­ver­träge.
  3. Finanz­ma­nage­ment: Das Eigen­tü­mer­ma­nage­ment beinhaltet auch die Verwal­tung finan­zi­eller Aspekte, wie z. B. die Abrech­nung von Miet­ein­nahmen, Neben­kos­ten­ab­rech­nungen, Budge­tie­rung, Buch­hal­tung und die Kommu­ni­ka­tion von Zahlungs­an­for­de­rungen oder Abrech­nungen an die Eigen­tümer.
  4. Konflikt­lö­sung: Das Eigen­tü­mer­ma­nage­ment kann bei Konflikten oder Meinungs­ver­schie­den­heiten zwischen Eigen­tü­mern vermit­telnd tätig werden. Es unter­stützt bei der Lösung von Strei­tig­keiten und fördert ein harmo­ni­sches Mitein­ander inner­halb der Immo­bi­li­en­ge­mein­schaft.
  5. Einhal­tung recht­li­cher und behörd­li­cher Vorschriften: Das Eigen­tü­mer­ma­nage­ment stellt sicher, dass alle rele­vanten recht­li­chen und behörd­li­chen Vorschriften einge­halten werden, wie z. B. in Bezug auf Miet­recht, Daten­schutz, Sicher­heit oder Bauvor­schriften.

Das Eigen­tü­mer­ma­nage­ment zielt darauf ab, die Inter­essen der Eigen­tümer zu vertreten, einen reibungs­losen Verwal­tungs­ab­lauf zu gewähr­leisten und eine posi­tive Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft aufzu­bauen. Es trägt zur Wert­erhal­tung der Immo­bi­lien bei und unter­stützt die lang­fris­tige Zufrie­den­heit und Bindung der Eigen­tümer an ihre Immo­bi­lien.