Betriebs­kosten

verfasst am 20.06.2023

Betriebs­kosten sind Teil der Bewirt­schaf­tungs­kosten einer Immo­bilie und stellen finan­zi­elle Aufwen­dungen dar, die für den Eigen­tümer als Belas­tungen im Zusam­men­hang mit einem Grund­stück entstehen. Sie umfassen verschie­dene Ausgaben, die regel­mäßig anfallen, um den Betrieb und die Instand­hal­tung der Immo­bilie zu gewähr­leisten.

Typi­scher­weise beinhalten Betriebs­kosten Ausgaben wie Grund­steuern, Versi­che­rungs­prä­mien, Gebäu­de­ver­si­che­rungen, Wasser­ver­brauch, Abwas­ser­kosten, Kosten für die Müll­ent­sor­gung, Heiz­kosten, Strom­kosten für gemein­schaft­liche Bereiche, Aufzugs­war­tung, Garten­pflege, Reini­gungs­dienste und Verwal­tungs­kosten.

Die genaue Auftei­lung der Betriebs­kosten kann je nach Immo­bi­li­entyp und Vertrag zwischen Eigen­tümer und Mieter vari­ieren. In der Regel werden die Betriebs­kosten jedoch auf die Mieter umge­legt und als Neben­kosten zusätz­lich zur Miete erhoben. Dies geschieht in der Regel auf Basis einer Voraus­zah­lung, die jähr­lich oder quar­tals­weise abge­rechnet wird.

Betriebs­kosten sind daher ein wich­tiger Aspekt bei der Kosten­kal­ku­la­tion für Eigen­tümer von Immo­bi­lien und tragen zur finan­zi­ellen Deckung der laufenden Ausgaben und zur Wert­erhal­tung der Immo­bilie bei.